Datensicherheit und
Datenschutz
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................... Unter Datensicherheit
wird die Bewahrung von Daten vor Beeinträchtigungen verstanden. Dabei
zielt die Datensicherung besonders auf die Sicherstellung der
Verfügbarkeit, der Integrität, der Verbindlichkeit und der Vertraulichkeit
der Daten ab. Datensicherheit versteht sich als Datensicherung der
sonstigen Daten (z.B. Konstruktionen, Forschungsergebnisse, Preise, usw).
Maßnahmen zur Datensicherheit umfassen unter Anderem physische/räumliche
Sicherung der Daten, Zugriffskontrollen, das Aufstellen fehlertoleranter
Systeme und Maßnahmen der
Datensicherung.
Datensicherheit ist eine Voraussetzung von
Datenschutz.
Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon
ausgehen, daß vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände
von Unbefugten gelangen.
In der Praxis handelt es sich, bei einem effektiven
Sicherheitskonzept, um eine Kombination von technischen und
organisatorischen Maßnahmen, bei denen insbesondere auch die beteiligten
Menschen zielgerichtet (z.B. durch Weiterbildung) einbezogen werden.
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